Die Amtszeit von Abgeordneten sollte begrenzt werden

von Kai-Uwe Hülss

Das Jahr 1933 hatte enorme Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Weltgeschichte. Im Deutschen Reich ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg den Vorsitzenden der NSDAP, Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Den Nationalsozialisten wurde damit der Weg zur Machtergreifung geebnet. In den USA wurde Franklin D. Roosevelt als 32. Präsident in sein Amt eingeführt. Der Demokrat ging gleich aus dreierlei Gründen in die Geschichte ein: Erstens bekämpfte er die Große Depression mit dem New Deal erfolgreich. Zweitens traten die USA unter seiner Führung in den Zweiten Weltkrieg ein und stoppten gemeinsam mit den Alliierten den Vormarsch Hitler-Deutschlands und des faschistischen Japans.

Kein Präsident amtierte so lange wie Roosevelt

Drittens ging Roosevelt als der US-Präsident in die Geschichte ein, der so lange wie kein anderer Politiker vor oder nach ihm im Weißen Haus residierte (1933 – 1945). Seit der Ratifizierung des 22. Zusatzartikels zur Verfassung im Jahr 1951 ist die Amtszeit eines Präsidenten auf maximal zwei Amtsperioden beschränkt. Roosevelts mehr als zwölf Jahre andauernde Präsidentschaft wird somit unerreichbar bleiben.

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Der Demokratie ist dies mitnichten abträglich. Eine Amtszeitbegrenzung bekämpft so gut wie möglich Amtsmüdigkeit und eine ausufernde Vetternwirtschaft. Des Weiteren werden der exekutive Ideenwettbewerb und der Tatendrang gefördert, da die Regierungszeit von vornherein auf höchstens acht Jahre begrenzt ist.

Zahlreiche Voraussetzungen für politische Ämter

Die Verfassung der USA schreibt zudem zahlreiche Voraussetzungen für Präsidentschaftskandidaten vor. Demnach kann zum Präsidenten der Vereinigten Staaten nur gewählt werden, wer seit Geburt US-Amerikaner und mindestens 35 Jahre alt ist sowie seit mindestens 14 Jahren seinen Wohnsitz in den USA hat und das passive Wahlrecht besitzt.

Auch die Mitglieder der Legislative haben explizite Voraussetzungen zu erfüllen. Demnach darf nur diejenige Person zum U.S. Senator gewählt werden, die seit mindestens neun Jahren die US-Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 30 Jahre alt ist und einen Wohnsitz in dem Staat hat, in dem sie antritt. In das U.S. Repräsentantenhaus kann jede Person gewählt werden, die seit mindestens sieben Jahren die US-Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 25 Jahre alt ist und einen Wohnsitz in dem Staat hat, in dem sie gewählt werden möchte.

Keine Amtszeitbeschränkung für Kongressmitglieder

Die Amtszeit eines U.S. Senators beträgt sechs Jahre und ist damit zwei Jahre länger als die eines Präsidenten. Über die Sitzverteilung im U.S. Repräsentantenhaus entscheiden US-Amerikaner alle zwei Jahre. Im Gegensatz zum Präsidenten und zu 15 Bundesstaatsparlamenten gibt es für Abgeordnete des U.S. Kongresses bislang keine Amtszeitbeschränkung.

Dass ein Mitglied der Legislative, insbesondere des U.S. Senats, nicht wiedergewählt wird, gilt aufgrund der seit Jahrzehnten steigenden politischen und gesellschaftlichen Polarisierung als Ausnahmeerscheinung. Folgerichtig werden auch nur noch vier der insgesamt 50 Bundesstaaten von einem Duo mit unterschiedlichem Parteibuch im U.S. Senat vertreten. Ende der 1970er Jahre hatte noch über die Hälfte aller Bundesstaaten U.S. Senatoren aus zwei verschiedenen Parteien.

Forderung nach Ausweitung der Amtszeitbeschränkung

Organisationen wie U.S. Term Limits kritisieren vor diesem Hintergrund, dass ein natürlicher demokratischer Wechsel kaum noch stattfinde. In der Folge kümmerten sich viele Abgeordnete primär um die eigene Karriere, statt ihren Pflichten als Volksvertreter nachzukommen. Eine Gruppe von Abgeordneten im U.S. Kongress hat diese Kritik aufgegriffen und einen diskussionswürdigen Vorschlag vorgelegt.

Demnach soll es für Abgeordnete des U.S. Repräsentantenhauses eine Beschränkung auf drei Amtszeiten von je zwei Jahren und für U.S. Senatoren von zwei Amtszeiten von je sechs Jahren geben. Um dies zu bewerkstelligen, bedarf es allerdings, wie schon bei der Amtszeitbeschränkung für den US-Präsidenten, eines Verfassungszusatzes. Diesen müssten zwei Drittel der Abgeordneten in beiden Kammern des U.S. Kongresses billigen und mindestens 38 Bundesstaaten ratifizieren. Bislang ein aussichtsloses Ansinnen.

„Lebenslange“ Abgeordnete bekommen Gegenwind

Unterstützt wird die Initiative unter anderem von den prominenten Republikanern Ted Cruz, U.S. Senator aus Texas, und Rand Paul, libertärer U.S. Senator aus Kentucky, sowie von Susan Collins, moderate U.S. Senatorin aus Maine. Nikki Haley – ehemalige Gouverneurin von South Carolina, US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen und Teilnehmerin der republikanischen Präsidentschaftsvorwahlen 2024 – sprach sich ebenso für eine Amtszeitbegrenzung für Kongressabgeordnete aus:

Manche Politiker machen ihr ganzes Leben nichts anderes als im Kongress zu dienen. Das Ergebnis der gegenwärtigen Dysfunktionalität [des politischen Systems; Anm. d. Verf.] spricht für sich.

Dass zahlreiche Politiker nahezu ihr gesamtes Berufsleben im Parlament verbringen, zeigt ein Blick auf die dienstältesten U.S. Senatoren: Der Republikaner Chuck Grassley – geboren 1933, im Jahr von Hitlers Machtergreifung und Roosevelts Amtseinführung – vertritt seinen Bundesstaat seit über 45 Jahren in Washington, D.C. Zuvor saß er bereits sechs Jahre lang im U.S. Repräsentantenhaus. Auch der Demokrat Ed Markey ist seit nunmehr fünf Jahrzehnten eine feste Größe in der US-Politik.

Selbst zahlreiche gesundheitliche Probleme können Mitch McConnell – im Alter von 84 Jahren und nach mehr als 41 Jahren im U.S. Senat – nicht zu einem vorzeitigen Rückzug bewegen. Immerhin tritt er aufgrund des innerparteilichen Drucks bei den Zwischenwahlen 2026 nicht erneut für eine weitere sechsjährige Amtszeit an. Grassleys Mandat läuft hingegen noch bis 2029 – zu diesem Zeitpunkt wäre der U.S. Senator bereits 95 Jahre alt…

Die Demokratie lebt vom Wechsel

Eine lebendige Demokratie lebt vom Wechsel der Regierungen und von frischen Sichtweisen der Parlamentarier. Doch viele Abgeordnete können von ihrer einmal gewonnenen Macht oftmals nicht lassen, wie die zuvor genannten Karrieren am Capitol Hill dargelegt haben. Eine gewisse Amtsmüdigkeit, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, kann, wie eingehend dargestellt, ebenso die Folge sein wie Vetternwirtschaft: Dies sind Entwicklungen, die keineswegs nur die US-amerikanische Demokratie vor Herausforderungen stellen.

Auch in Deutschland hat sich der Typus des Politikers breitgemacht, der ein Leben lang im Parlament sitzt. Ein Beispiel dafür ist die Karriere des Christdemokraten Jens Spahn, der im Alter von erst 46 Jahren bereits seit 24 Jahren Abgeordneter des Deutschen Bundestages ist. Ein solcher Werdegang bringt sicherlich auch eine gewisse Hybris mit sich, wie seine zahlreichen Skandale der vergangenen Jahre zeigen. Eine Amtszeitbegrenzung für Parlamentarier wäre sowohl in den USA als auch in Deutschland wahrlich eine Stärkung der Demokratie.


Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird in der Regel die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.